Gerichtsvollzieher/-innen setzen Urteile und Beschlüsse des Gerichts durch, stellen Pfändungs- und Vollstreckungsbescheide zu und nehmen Pfändungen und Versteigerungen von beweglichen Sachen, die zum Ausgleich ihrer Forderungen die durch einen Gerichtsbeschluss pfändbar gemacht wurden, vor. Sie arbeiten selbständig und organisieren und koordinieren die Vorgänge auf Basis eigener Entscheidungen. Zu ihren Kernaufgaben gehören das Beschaffen von Informationen über die Vermögensverhältnisse von Schuldnern, Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse zustellen, Pfändungsgegenstände taxieren, bewegliche Sachen pfänden und versteigern oder zur Erwirkung der Herausgabe in Beschlag nehmen. Ebenso können sie Forderungen durch vorläufiges Zahlungsverbot Vorpfänden und Grundstücke, Wohnungen, Geschäftsräume aufgrund eines Räumungsurteils oder nach Zwangsversteigerung räumen.
Wie ist das Gehalt als Gerichtsvollzieher/-in in Deutschland?
Das Gehalt liegt Deutschlandweit durchschnittlich zwischen 3.300-,€ und 4.500-,€ Brutto pro Monat bei einer 40 Arbeitsstunden-Woche und variiert abhängig von Berufserfahrung, Ausbildungsgrad, Betriebsgröße und Bundesland. Am besten bezahlt werden Gerichtsvollzieher/-innen in Hamburg, Hessen und Barden-Württemberg und am wenigsten Gehalt bekommt dieses Berufsfeld in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg.
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Der Weg zum/-r Gerichtsvollzieher/-in: Die Ausbildung
Bei der Ausbildung zum Gerichtsvollzieher/ zur Gerichtsvollzieherin im mittleren Dienst handelt es sich um eine Anwärterschaft im Rahmen des Beamtenstatusgesetzes. Entsprechende Regelungen variieren von Bundesland zu Bundesland. Die Anwartschaft beträgt, je nach Bundesland, 1,5 bis 2 Jahre und wird mit der Laufbahnprüfung des mittleren Justizdienstes abgeschlossen. Die Ausbildung wird praktisch bei Gerichten und auch kommunale Verwaltungen abgeschlossen. Darüber hinaus müssen die Bewerber/innen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und ein Auswahlverfahren absolvieren. Die entsprechenden Voraussetzungen sind in den Verordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt. Im theoretischen Teil der Ausbildung werden Grundkenntnisse in Vollstreckungs-, Zustellungs- und Kostenrecht, vermittelt, sowie die Insolvenzordnung, Gerichtsvollziehergeschäftsordnung unterrichtet. Zusätzlich werden Grundzüge des bürgerlichen Rechts, des Handels- und Gesellschaftsrechts, des Wechsel- und Scheckrechts, der Zivilprozessordnung, der Gerichtsverfassung, des öffentlichen Rechts und des Straf- und Prozessrechts vermittelt. Während der praktischen Weiterbildung lernt man u.a. die Praxis von Vollstreckungsverfahren kennen, Aufgaben des Gerichtvollzieherdienstes selbstständig zu erledigen, Kostenrechnungen zu erstellen und Außentermine wahrzunehmen.
Weiterbildung
Da es sich bei einem Gerichtsvollzieher/ einer Gerichtsvollzieherin um eine Anstellung des Beamtenstatusgesetzes handelt, sind die Aufstiegsmöglichkeiten begrenzt. Allgemein ist der Aufstieg über ein Studium der Rechtswissenschaften möglich, wobei der Bachelor of Laws erlangt wird. Entsprechende Aufstiegsreglementierungen sind in den Verordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt.
Benötigte Kenntnisse und Fähigkeiten
Um zur Ausbildung zugelassen zu werden, greifen die je nach Bundesland unterschiedlichen Aufnahmekriterien für Beamte im mittleren Dienst. Zumeist wird eine mittlere Reife oder Fachhochschulreife gefordert. Nach der Anwartschaft muss eine gewisse Zeit als Beamter auf Probe absolviert werden, bevor man in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen werden kann. Da der Beruf des Gerichtsvollziehers/ der Gerichtsvollzieherin neben der Arbeit im Büro auch den Außendienst einbezieht, ist ein Führerschein in den meisten Fällen eine Grundvoraussetzung. Ebenso ist eine Affinität für rechtliches Arbeiten, sowie eine gute Konfliktfähigkeit, Selbstorganisation und Kommunikationsfähigkeit oft gefordert.
Arbeitsumfeld
Gerichtsvollzieher/-innen arbeiten zum Großteil im Außendienst sowie in Gerichten und Verwaltungsgebäuden.