Fachkraft für Arbeitssicherheit Gehalt

Wie der Name des Ausbildungsberufes schon vermuten lässt, kümmert sich die Fachkraft für Arbeitssicherheit um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter. Man hilft, Unfallgefahren früh zu erkennen und zu analysieren und bringt konstruktive Kritik ein, was vielleicht im Arbeitsablauf verbessert werden könnte. Außerdem bringt man sich bei Sicherheitsunterweisungen ein, welche in sehr vielen Unternehmen gesetzlich durchgeführt werden müssen. Wenn es darum geht, einen Arbeitsplatz sicherheitstechnisch neu einzurichten, steht die Fachkraft für Arbeitssicherheit auch stets an vorderster Stelle.   
Die Abkürzung des Ausbildungsberufes lautet in Deutschland „Sifa“ und wird hierzulande auch Sicherheitsfachkraft genannt.

Wie ist das Gehalt als Fachkraft für Arbeitssicherheit in Deutschland? 

Das Gehalt liegt Deutschlandweit durchschnittlich zwischen 3.500-,€ und 5.000-,€ Brutto pro Monat bei einer 40 Arbeitsstunden-Woche und variiert abhängig von Berufserfahrung, Ausbildungsgrad, Betriebsgröße und Bundesland. Am besten bezahlt werden Fachkraft für Arbeitssicherheit in Hamburg, Hessen und Barden-Württemberg und am wenigsten Gehalt bekommt dieses Berufsfeld in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg.

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Der Weg zur Fachkraft für Arbeitssicherheit: Die Ausbildung

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie man eine Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit absolvieren kann.  
Zum einen ist es möglich, die ersten zwei Stufen der insgesamt drei Stufen der Ausbildung begleitend zum Beruf durchzuführen. Diese ersten zwei Stufen dauern zusammen ungefähr sechs Monate. Im Anschluss findet die dritte Stufe statt, welche zur Vertiefung dient und beim Betrieb in voller Länge durchgeführt werden muss. In der ersten Stufe werden einem Grundsteine für die fachlich-inhaltliche und methodische Kompetenz beigebracht. In der zweiten Stufe geht es um eine Vertiefung der ersten Ausbildungsstufe anhand von diversen Beispielen. In der dritten Stufe werden diese Kenntnisse noch erweitert. Die Ausbildung kann bei Berufsgenossenschaften, oder anderen staatlichen Lehrgangsträgern abgeschlossen werden.  
Die Dauer ist abhängig von den Phasen. Die Präsenzphasen umfassen 6 Wochen, die Selbstlernphasen ungefähr 300 Stunden und das Praktikum maximal 8 Wochen. Insgesamt hat die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit eine Länge von 1 bis 3 Jahren.  
Es gibt ebenfalls die Möglichkeit die Ausbildung als Fernlehrgang abzuschließen.

Mögliche Weiterbildungen

Im späteren Verlauf des Berufes gibt es auch Möglichkeiten sich noch weiterzubilden. Um immer auf dem aktuellen Stand zu sein, bieten diverse Fortbildungsunternehmen Workshops an, an denen SiFas und Sicherheitsbeauftragte (SiBe) teilnehmen können. Hier geht es um aktuelle Rechtsprechungen, Gefahren im Alltag, Erfahrungsaustausch, Gefährdungsermittlungen, sowie um neue Änderungen in Normen, Vorschriften und Gesetzen. 

Benötigte Kenntnisse und Fähigkeiten

Die Voraussetzung, um eine Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit beginnen zu können, ist, dass man schon einen Beruf besitzt, wie zum Beispiel der eines Ingenieurs, Technikers oder Meisters. Außerdem muss eine Ausnahmegenehmigung von der zuständigen Arbeitsschutzbehörde vorliegen. Man sollte ein Teamplayer sein und methodische, sowie generelle soziale Kompetenzen vorweisen können. Ein Angestellter der Arbeitssicherheit muss stets logisch und systematisch denken können. Auch geht es oft darum, im Betrieb verschiedene Interessenslagen zu bündeln und aus Diskussionen einen Mehrwert zu ziehen.

Arbeitsumfeld

Gearbeitet wird zusammen mit dem betriebsärztlichen Fachpersonal. Man ist in einem Unternehmen angestellt und setzt dort in allen betrieblichen Ebenen den Arbeitsschutz durch. Es gibt auch die Möglichkeit, dass man von einem Unternehmer als externe Fachkraft schriftlich bestellt wird. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat eine Stabsstelle als Position im Unternehmen und man findet sie in allen möglichen betrieblichen Wirtschaftsbereichen, jedoch als Sonderfall nicht in der Schifffahrt.

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