Fachanwalt/-anwältin für Erbrecht Gehalt

Viele Menschen benötigen in ihrem Leben früher oder später einen Anwalt zur Beilegung von Streitigkeiten oder in anderen unschönen Fällen. Und selbst bei jenen, die von solchen Übeln verschont bleiben, taucht ganz sicher irgendwann ein Advokat auf – nämlich nach ihrem Ableben. Diese speziellen Anwälte nennt man Fachanwälte für Erbrecht. Sie sind, oft mit Zusatzqualifikationen versehen, dafür zuständig, das Testament des Verstorbenen zu eröffnen und die Umsetzung des letzten Willens zu beaufsichtigen. Bei Streitigkeiten oder dem Verdacht auf Testamentsfälschung schlichten sie und vertreten einzelne Erben vor Gericht. Außerdem beraten sie auch lebende Personen bei der Erstellung und Überprüfung ihres Testaments und hinsichtlich Steuerfragen. Zu guter Letzt können sie auch als Nachlassverwalter auftreten, wenn die Erben dazu nicht fähig sind oder aus anderen Gründen ihr Erbe nicht selbst verwalten wollen.

Wie ist das Gehalt als Fachanwalt/-anwältin für Erbrecht in Deutschland? 

Das Gehalt liegt Deutschlandweit durchschnittlich zwischen 4.500-,€ und 6.100-,€ Brutto pro Monat bei einer 40 Arbeitsstunden-Woche und variiert abhängig von Berufserfahrung, Ausbildungsgrad, Betriebsgröße und Bundesland. Am besten bezahlt werden Fachanwälte/-anwältinnen für Erbrecht in Hamburg, Hessen und Barden-Württemberg und am wenigsten Gehalt bekommt dieses Berufsfeld in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg.

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Der Weg zum/-r Fachanwalt/-anwältin für Erbrecht: Die Ausbildung

Um Fachanwalt für Erbrecht zu werden, gilt es eine langjährige Ausbildung zu absolvieren. An deren Anfang steht ein neun Semester langes Studium der Rechtswissenschaften, an das sich das sogenannte Rechtsreferendariat als Praxisteil anschließt. Besteht man beide Schritte, darf man sich Volljurist nennen. Nun gilt es noch eine Weiterbildung zum Fachanwalt zu bestreiten und währenddessen bereits Erfahrung in Erbrechtsfällen zu sammeln, sodass man schlussendlich seinen Fachanwaltstitel von der Rechtsanwaltskammer erhält. Dieser anspruchsvolle Ausbildungsweg setzt in den allermeisten Fällen ein Abitur voraus.

Benötigte Kenntnisse und Fähigkeiten

Als guter Fachanwalt gilt es, präzise und vor allem ausdauernd zu arbeiten. Man sollte sich gut durchsetzen können und unter Stress nicht gleich verzweifeln, sondern weiter lösungsorientiert arbeiten. Man muss ein Faible für lange, komplizierte Gesetzestexte haben und sich hervorragend und gepflegt ausdrücken können. Außerdem wichtig sind auch Einfühlsamkeit und soziale Kompetenz, denn schließlich arbeitet man viel mit Menschen, die gerade einen geliebten Menschen verloren haben.

Arbeitsumfeld

Fachanwälte für Erbrecht arbeiten wie alle anderen Anwälte auch oft in Rechtskanzleien. Ihr Arbeitsplatz sind ein Büro und Gerichtssäle, die Arbeitszeiten sind zwar nicht gerade kurz, dafür aber sehr geregelt. Ein großer Teil der Zeit wird im Gespräch mit Mandanten, in Gerichtsverhandlungen und mit dem Vorbereiten selbiger verbracht. Erfahrene Fachanwälte haben die Chance, eine eigene Kanzlei zu eröffnen oder zu übernehmen und so Führungsaufgaben zu übernehmen. Im Erbrecht gibt es zudem oft die Möglichkeit, als Notar tätig zu werden.

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